Universität Bonn

Abteilung für Religionswissenschaft

Bibliothek

Montag 12-16 Uhr, Dienstag 10-14:30 Uhr, Mittwoch 12-16 Uhr, Donnerstag 12-16 Uhr und Freitag 13:30-16:30 Uhr

Am 19. und 26. März 2024 bleibt die Bibliothek geschlossen.

Bitte ggf. kurzfristige Änderungen beachten; diese werden i.d.R. über den Mailverteiler, per Aushang und auf der Homepage bekannt gegeben.

Fast alle Bücher sind zur Ausleihe freigegeben (auch wenn in bonnus „Benutzung am Ort - for reference only“ steht). Zeitschriften und Lexika sind von der Ausleihe ausgeschlossen.

Für die Erstellung eines Benutzungsausweises werden der aktuelle Studierendenausweis und ein gültiger Lichtbildausweis benötigt. Das Formular für den Benutzungsausweis kann hier als PDF heruntergeladen werden. Nach Möglichkeit füllen Sie ihn bitte vorab am PC aus und bringen ihn ausgedruckt und unterschrieben mit.

Alternativ können gewünschte Bücher nach Vorbestellung per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse: vrwbibl@uni-bonn.de ausgeliehen werden.
Bei jeder Bestellung sind folgende Angaben im E-Mail-Text unbedingt notwendig:
1. Ihr Vor- und Nachname,
Ihre Matrikelnummer,
Ihre vollständige Anschrift,
Ihre Telefonnummer.
2. die bibliographischen Angaben (Titel, Verfasser) der gewünschten Bücher sowie die vollständige Signatur

Maximal fünf Bücher dürfen entliehen werden; die Leihfrist beträgt zwei Wochen. Im Einzelfall kann Literatur wegen Notwendigkeit für den Unterricht, auch kurzfristig, nicht entleihbar sein.

Der Bestand unserer Bibliothek ist über das Suchportal bonnus33 der ULB recherchierbar.

Wir empfehlen Ihnen die Lektüre von: Eine literarische Einführung in die Religionswissenschaft.4455
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Ein Verzeichnis der relevanten Zeitschriften für den Bachelorstudiengang Asienwissenschaften finden Sie unter diesem Link.66

§ 1: Zulassung

1.1 Vorbemerkung
Die Nutzung der Bibliothek sowie die Ausleihe von Medien ist nur mit Zulassung möglich. Diese wird in der Regel an Angehörige der Universität Bonn durch die Ausstellung eines Benutzerausweises erteilt.
Dessen Erwerb ist ausschließlich zu den Öffnungszeiten des Geschäftszimmers möglich.

1.2 Benutzerausweis
Der Ausweis ist nur in Verbindung mit dem Institutsstempel sowie mit vollständigen persönlichen Angaben und Unterschrift gültig. Mit Erwerb des Benutzerausweises wird zugleich die Benutzerordnung der Präsenzbibliothek der Abteilung für Religionswissenschaft anerkannt. Mit Ablauf der Gültigkeit des Benutzerausweises zum jeweiligen Semesterende erlischt auch die Nutzungsberechtigung für die Präsenzbibliothek.


§ 2: Benutzung

2.1 Vorbemerkung
a) Die Bestände werden prinzipiell als Präsenzbibliothek geführt. Zur Benutzung stehen der Bibliotheksraum und - sofern nicht durch Lehrveranstaltungen belegt - der Übungsraum der Abteilung für Religionswissenschaft zur Verfügung.
b) Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden.
- Im gemeinsamen Interesse aller Benutzer muss in allen Benutzungsbereichen der Bibliothek größtmögliche Ruhe herrschen, d.h. die Verwendung von Handys ist verboten; auch Gespräche mit anderen Benutzern sind zu unterlassen.
- Essen und Trinken ist nicht gestattet (Ausnahme: Wasser in durchsichtigen Plastikflaschen).
- Vor Benutzung der Bibliothek sind alle Taschen und Jacken an der Garderobe abzulegen bzw. im Schließfach einzuschließen.
- Aus dem Regal entnommene Bücher sind ausschließlich vom Bibliothekspersonal zurückzustellen und von den Benutzern auf den entsprechend gekennzeichneten Tisch zu legen.
- Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Weitere Regelungen werden durch Aushang bekanntgegeben.
c) In der Bibliothek steht ein Kopiergerät zur Verfügung. Sollte dieses defekt sein, so ist eine kurzfristige Ausleihe von Büchern bei Hinterlegung eines Personalausweises o.ä. für die Dauer von maximal einer Stunde möglich, um einen Abschnitt aus einem Buch außerhalb der Abteilung zu kopieren.

2.2 Ausleihe

2.2.1 Grundsätzlich von der Ausleihe ausgeschlossene Medien
Folgende Medien dürfen nicht ausgeliehen werden.
     - Nachschlagewerke
     - Zeitschriften

2.2.2 Bedingt ausleihbare Medien
Die übrigen Medien können über das Wochenende ausgeliehen werden. Eine Ausleihe von maximal fünf Exemplaren dieser Gruppe ist freitags zwischen 12.00 Uhr und 16:30 Uhr möglich. Die Rückgabe muss bis montags spätestens um 12.00 Uhr erfolgt sein.

2.2.3 Sanktionen im Falle verspäteter Rückgabe
a) Bei erstmaliger verspäteter Rückgabe erfolgt eine mündliche Mahnung, die auf dem Benutzerausweis notiert wird.
b) Bei einer weiteren verspäteten Rückgabe innerhalb des Semesters wird der Benutzerausweis eingezogen und damit jede Ausleihe für den Rest des Semesters untersagt.
c) Beschädigte oder in Verlust geratene Bücher sind in angemessener Form zu ersetzen.
d) Im Fall von wiederholten Unregelmäßigkeiten bei der Rückgabe bzw. der Benutzung von Büchern kann die Benutzungsberechtigung der Bibliothek auch grundsätzlich entzogen werden.


§ 3: Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt mit dem 1. September 2013 in Kraft. Im Übrigen gilt die Rahmenbenutzungsordnung für die Instituts- und Seminarbibliotheken der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (http://www.ulb.uni-bonn.de/institutsmitarbeiter/benutzung/rahmenbenutzungsordnung-fuer-die-instituts-und-seminarbibliotheken7).

Informationen zu den anderen IOA-Bibliotheken finden Sie unter diesem Link.

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