Universität Bonn

Abteilung für Japanologie und Koreanistik

Hochstufung

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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Arbeitsbereich Japanisch

Im Begleitfach B.A. Japanisch ist das Bestehen der drei elementaren Sprachkurse Basismodul (BM) Japanisch I, II und III verpflichtend. Der Arbeitsbereich Japanisch der Abteilung für Japanologie und Koreanistik bietet Studierenden mit Japanisch-Vorkenntnissen zusätzlich die Möglichkeit, ihr Studium ihrer Kompetenz entsprechend mit dem BM II, dem BM III oder dem Vertiefungsmodul (VM) I zu beginnen.

Hochstufung und ihre Beantragung

Diese Hochstufung zu einem entsprechenden Sprachmodul kann beim Arbeitsbereich Japanisch der Abteilung der Japanologie und Koreanistik beantragt werden. Eine Prüfung und Feststellung der Hochstufung kann stattfinden, indem Sprachkompetenz und der dafür geleistete Arbeits- und Zeitaufwand (Workload) nachgewiesen werden.  

Feststellung der Sprachkompetenz

Zur Feststellung der Sprachkompetenz muss eine Prüfung geschrieben werden. Die Prüfung für das BM I und das BM III werden nur im Wintersemester, jene für das BM II nur im Sommersemester angeboten. Die jeweilige Prüfung für den Nachweis der Sprachkompetenz kann von einem Studierenden nur einmal geschrieben werden. Diese Prüfungen finden im Rahmen des zweiten Klausurtermins der Semesterabschlussprüfung statt.  Allerdings können die Prüfungen für das BM I und das BM III nicht in ein und demselben Semester geschrieben werden, da die Zulassung zur Prüfung für das BM III die erfolgreiche Teilnahme am BM II bzw. die Hochstufung zum BM II voraussetzt.  

Feststellung des Workload

Neben der Sprachkompetenz muss der Workload, der für die vorgebrachte Sprachkompetenz geleistet worden ist, festgestellt werden. Beispielsweise entsprechen die zwölf Leistungspunkte des jeweiligen BM einem Workload von 360 Stunden. Für die Feststellung des vorgeleisteten Workload müssen Dokumente vorgelegt werden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Teilnahmescheine bereits absolvierter Sprachkurse. Falls solche Zeugnisse nicht nachgewiesen werden können, wird eine Ergänzungsmöglichkeit für den fehlenden Zeitaufwand vom Verantwortlichen des Arbeitsbereichs bekannt gemacht. Durch den Nachweis einer Ergänzungsleistung kann der für die Hochstufung notwendige Zeitaufwand anerkannt werden.  

Nach der erfolgreichen Hochstufung 

Durch die Feststellungen sowohl der Sprachkompetenz als auch des Workload können die Studierenden sowohl Leistungspunkte als auch Noten für das jeweilige Basismodul erwerben und damit bis zum VM I  hochgestuft werden. Allerdings werden das BM I und das BM III nur im Wintersemester und das BM II und das VM I nur im Sommersemester angeboten. Aus diesem Grund kann die Hochstufung in das BM III nur mit Vorbehalt genehmigt werden, wenn diese schon im ersten Semester des Studiums in Anspruch genommen werden möchte. Dies wird zwar durch die Feststellung der Sprachkompetenz und des Workload für das BM II ermöglicht, aber wegen des konsekutiven Charakters der Sprachmodule kann ihr Ergebnis erst offiziell anerkannt werden, nachdem die Sprachkompetenz und der Workload für das BM I erfolgreich festgestellt worden sind. In diesem Fall werden die Note und die Leistungspunkte aller drei Basismodule jedoch erst am Semesterende – nach dem erfolgreichen Abschluss des BM III – offiziell angerechnet.

Termin der Prüfung für Feststellung der Sprachkompetenz

Die Prüfungen finden normalerweise in folgendem Zeitfenster statt:

  • BM I Japanisch am zweiten Klausurtermin der  Abschlussprüfung des Wintersemesters (Ende März)
  • BM II Japanisch am zweiten Klausurtermin der  Abschlussprüfung des Sommersemesters (Ende September)
  • BM III am zweiten Klausurtermin der  Abschlussprüfung des Wintersemesters (Ende März)

Die genauen Termine werden jeweils gegen Ende der Vorlesungszeit gesondert bekannt gegeben.  

Ansprechpartner

Weitere Frage sowie Anmeldung zu der Hochstufung und der Prüfung für die Sprachkompetenz wenden Sie sich bitte an Dr. Shiro Yukawa (yukawa@uni-bonn.de)

Arbeitsbereich Koreanisch

Im Begleitfach B.A. Koreanisch ist das Bestehen der drei elementaren Sprachkurse Basismodul (BM) Koreanisch I, II und III verpflichtend. Der Arbeitsbereich Koreanisch der Abteilung für Japanologie und Koreanistik bietet Studierenden mit Koreanisch-Vorkenntnissen zusätzlich die Möglichkeit, ihr Studium ihrer Kompetenz entsprechend mit dem BM II, dem BM III oder dem Vertiefungsmodul (VM) I zu beginnen.

Hochstufung und ihre Beantragung

Diese Hochstufung zu einem entsprechenden Sprachmodul kann beim Arbeitsbereich Koreanisch der Abteilung der Japanologie und Koreanistik beantragt werden. Eine Prüfung und Feststellung der Hochstufung kann stattfinden, indem Sprachkompetenz und der dafür geleistete Arbeits- und Zeitaufwand (Workload) nachgewiesen werden.

Feststellung der Sprachkompetenz

Zur Feststellung der Sprachkompetenz muss eine Prüfung geschrieben werden. Die Prüfung für das BM I und das BM III werden nur im Wintersemester, jene für das BM II nur im Sommersemester angeboten. Die jeweilige Prüfung für den Nachweis der Sprachkompetenz kann von einem Studierenden nur einmal geschrieben werden. Diese Prüfungen finden im Rahmen des ersten oder zweiten Klausurtermins der Semesterabschlussprüfung statt. Allerdings können die Prüfungen für das BM I und das BM III nicht in ein und demselben Semester geschrieben werden, da die Zulassung zur Prüfung für das BM III die erfolgreiche Teilnahme am BM II bzw. die Hochstufung zum BM II voraussetzt.

Feststellung des Workload

Neben der Sprachkompetenz muss der Workload, der für die vorgebrachte Sprachkompetenz geleistet worden ist, festgestellt werden. Beispielsweise entsprechen die zwölf Leistungspunkte des jeweiligen BM einem Workload von 360 Stunden. Für die Feststellung des vorgeleisteten Workload müssen Dokumente vorgelegt werden, wie zum Beispiel Zeugnisse oder Teilnahmescheine bereits absolvierter Sprachkurse. Falls solche Zeugnisse nicht nachgewiesen werden können, wird eine Ergänzungsmöglichkeit für den fehlenden Zeitaufwand vom Verantwortlichen des Arbeitsbereichs bekannt gemacht. Durch den Nachweis einer Ergänzungsleistung kann der für die Hochstufung notwendige Zeitaufwand anerkannt werden.

Nach der erfolgreichen Hochstufung

Durch die Feststellungen sowohl der Sprachkompetenz als auch des Workload können die Studierenden sowohl Leistungspunkte als auch Noten für das jeweilige Basismodul erwerben und damit bis zum VM I hochgestuft werden. Allerdings werden das BM I und das BM III nur im Wintersemester und das BM II und das VM I nur im Sommersemester angeboten. Aus diesem Grund kann die Hochstufung in das BM III nur mit Vorbehalt genehmigt werden, wenn diese schon im ersten Semester des Studiums in Anspruch genommen werden möchte. Dies wird zwar durch die Feststellung der Sprachkompetenz und des Workload für das BM II ermöglicht, aber wegen des konsekutiven Charakters der Sprachmodule kann ihr Ergebnis erst offiziell anerkannt werden, nachdem die Sprachkompetenz und der Workload für das BM I erfolgreich festgestellt worden sind. In diesem Fall werden die Note und die Leistungspunkte aller drei Basismodule jedoch erst am Semesterende – nach dem erfolgreichen Abschluss des BM III – offiziell angerechnet.

Termin der Prüfung für Feststellung der Sprachkompetenz

Die Prüfungen finden normalerweise in folgendem Zeitfenster statt:

  • BM I Koreanisch: am ersten Klausurtermin (Ende Januar) und am zweiten Klausurtermin der Abschlussprüfung des Wintersemesters (Ende März)
  • BM II Koreanisch: am ersten Klausurtermin (Anfang Juli) und zweiten Klausurtermin der Abschlussprüfung des Sommersemesters (Ende September)
  • BM III Koreanisch: am ersten Klausurtermin (Ende Januar) zweiten Klausurtermin der Abschlussprüfung des Wintersemesters (Ende März)

Die genauen Termine werden jeweils gesondert bekannt gegeben und die Studierenden sind gebeten, sich mindestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Abteilung Koreanistik zu melden. Die Hochstufungsprüfungen sind immer sinnvoll, wenn Sie schon Vorkenntnisse in Koreanisch haben, weil das Fach Koreanistik nur begrenzte Studienplätze im ersten Semester anbieten kann.

Prüfungsinhalt (i.d.R.)

  • BMI Koreanisch: New Sogang Korean (서강한국어 뉴시리즈) 1A&1B (Students- und Workbook)
  • BMII Koreanisch: New Sogang Korean (서강한국어 뉴시리즈) 2A&2B (Students- und Workbook)
  • BMIII Koreanisch: New Sogang Korean (서강한국어 뉴시리즈) 3A&3B (Students- und Workbook)
Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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