Kursanrechnung Auslandsstudium Korea
Richtlinien für die Notenanrechnung und für den Abschlußbericht nach dem Auslandssemester in Korea
Abteilung für Japanologie und Koreanistik/Fachbereich der Koreanistik
Anrechnung von Studienleistungen
- Bitte füllen Sie das IOA-Formular zur Anerkennung von Studienleistungen aus und schicken dieses zusammen mit
- einer Kopie Ihres Transcript of records bzw. Zeugnisses
- ggf. einer Kursbeschreibung der Fachkurse an: Frau Holtschneider
Anrechnung der Sprachkurse
Voraussetzungen:
- Ca. 200 Stunden Unterricht entsprechen den Leistungen in einem Semester
- Mindestens Intermediate II (4 급 nach TOPIK)
- Nach Ablegen der Hanja I Prüfung, Anrechnung für VM II (bei einem Auslandssemester) und VM III (bei 2 konsekutiven Auslandssemestern) möglich
Die Noten werden eins zu eins übertragen
Bei Fragen zur Anrechnung der Sprachkurse wenden Sie sich bitte an:
Dr. Sang-Yi O-Rauch (sorauch@uni-bonn.de)
Nassestr. 2 (Raum 0.008), 53113 Bonn
Tel.: 0228-73-8412
Anrechnung der Fachkurse
Voraussetzungen:
- Einreichung eines Erfahrungsberichts
- Möglichst korea- bzw. ostasienbezogene Lehrveranstaltungen
- Kulturwissenschaftliche, geschichtswissenschaftliche, soziologische, politikwissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Kontext Koreas
- Drei Lehrveranstaltungen in Korea für ein 12 LP Modul im Fach der Koreanistik
(Schwerpunktmodul II wird als Studienleistungen angerechnet, die Notenvergabe erfolgt über die Abgabe eines Exposés zu Ihrer Bachelorarbeit)
Noten werden eins zu eins übertragen
Bei Fragen zur Anrechnung der Fachkurse wenden Sie sich bitte an:
Henrieke Holtschneider, M.A. (h.holtschneider@uni-bonn.de)
Nassestr. 2 (Raum 0.007), 53113 Bonn
Tel.: 0228-73-8438