Universität Bonn

Abteilung für Japanologie und Koreanistik

Kursanrechnung Auslandsstudium Korea

Richtlinien für die Notenanrechnung und für den Abschlußbericht nach dem Auslandssemester in Korea
Abteilung für Japanologie und Koreanistik/Fachbereich der Koreanistik

Anrechnung von Studienleistungen


Anrechnung der Sprachkurse

Voraussetzungen:

  • Ca. 200 Stunden Unterricht entsprechen den Leistungen in einem Semester
  • Mindestens Intermediate II (4 급 nach TOPIK)
  • Nach Ablegen der Hanja I Prüfung, Anrechnung für VM II (bei einem Auslandssemester) und VM III (bei 2 konsekutiven Auslandssemestern) möglich

Die Noten werden eins zu eins übertragen

Bei Fragen zur Anrechnung der Sprachkurse wenden Sie sich bitte an: 

Dr. Sang-Yi O-Rauch (sorauch@uni-bonn.de)
Nassestr. 2 (Raum 0.008), 53113 Bonn
Tel.: 0228-73-8412

Anrechnung der Fachkurse

Voraussetzungen:

  • Einreichung eines Erfahrungsberichts
  • Möglichst korea- bzw. ostasienbezogene Lehrveranstaltungen
  • Kulturwissenschaftliche, geschichtswissenschaftliche, soziologische, politikwissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Kontext Koreas
  • Drei Lehrveranstaltungen in Korea für ein 12 LP Modul im Fach der Koreanistik

    (Schwerpunktmodul II wird als Studienleistungen angerechnet, die Notenvergabe erfolgt über die Abgabe eines Exposés zu Ihrer Bachelorarbeit)

Noten werden eins zu eins übertragen

Bei Fragen zur Anrechnung der Fachkurse wenden Sie sich bitte an: 

Henrieke Holtschneider, M.A. (h.holtschneider@uni-bonn.de)
Nassestr. 2 (Raum 0.007), 53113 Bonn
Tel.: 0228-73-8438

Wird geladen